Die Schlichtungsstelle erreichte 2011 für BahnkundInnen z. B. eine Reduzierung der Strafzahlungshöhe für Kinder und Jugendliche sowie Verbesserungen bei Onlinebuchungen.
Die Schienen-Control vermittelt als staatliche Schlichtungsstelle im Streitfall zwischen BahnkundInnen und Eisenbahnunternehmen in Österreich. Die Schlichtungsverfahren sind für die Fahrgäste unentgeltlich und ersparen ihnen den kostspieligen und zeitaufwändigen Gerichtsweg.
Zunahme der Schlichtungsarbeit durch neue Fahrgastrechte
Die Schlichtungsstelle der Schienen-Control verzeichnete 2011 mit 659 Beschwerden rund ein Drittel mehr Fälle als im Jahr zuvor. Dies ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass Bahnreisende seit zweieinhalb Jahren einen rechtlichen Anspruch auf Entschädigung bei Zugverspätungen haben. Sie wenden sich insbesondere zur Klärung ihrer Ansprüche und bei langer Bearbeitungsdauer durch das Bahnunternehmen an die Schienen-Control.
Wie funktioniert’s?
Bevor die Schlichtungsstelle für Sie aktiv werden kann, müssen Sie selbst versuchen sich mit dem betroffenen Eisenbahnunternehmen zu einigen. Wenn kein für Sie zufriedenstellendes Ergebnis erzielt wurde, übernehmen die Schienen-Control Ihren Fall gerne.