Martina S., Wiener Pensionistin, Bettlerin

Martina S. ist Pensionistin. Ihre Pension reicht aber nicht zum Leben, deshalb geht sie betteln. Das gewerbsmäßige Betteln ist in Wien aber seit Juni verboten. Deshalb klagt sie beim Verfassungsgerichtshof. Unterstützt wird sie von den Wiener Grünen und NGOs.
Martina S. ist Anfang 40, gelernte Kosmetikerin, Pensionistin und Bettlerin. Aufgrund von psychischen und physischen Erkrankungen kann sie nicht mehr arbeiten und muss gemeinsam mit ihrem Mann im Monat mit 1300 Euro auskommen. "Das reicht zum Überleben, aber nicht zum Leben", erklärt David Ellensohn, Stadtrat der Wiener Grünen. Deshalb bettelt Martina S. seit eineinhalb Jahren regelmäßig, eine Stunde täglich. Um im Winter angemessen heizen zu können, sich Zahnarzkosten leisten zu können oder manchmal "Luxus" vom Diskonter.
Vorurteile gegen Bettler
Gewerbsmäßiges Betteln ist in Wien allerdings seit Juni verboten. "Es wird vorgegeben, mafiöse Strukturen aufbrechen zu wollen. Tatsächlich trifft man damit nur arme Menschen", sagt Eli Fröhlich von der BettelLobby Wien. Sie kümmert sich mit einigen anderen ehrenamtlichen Mitarbeitern, ein Netzwerk aufzubauen, um betroffenen Menschen Hilfe anzubieten und Forschung auf dem Gebiet des Bettelns zu betreiben. "Wir kämpfen ständig mit Vorurteilen, wonach die Bettler in kriminellen Organisationen arbeiten, um sich dann einen Mercedes oder eine Villa leisten zu können. Das konnte weder die Polizei noch wir beweisen", erzählt Fröhlich. Außerdem bedeutet "gewerbsmäßig" alles, was zwei Mal passiert und zum Einkommen beiträgt. Defacto handelt es sich also um ein allgemeines Bettelverbot in Wien.
Tiefe Armut
Tatsächlich ergeben die Nachforschungen ihrer Organisation, des Vereins Neunerhaus und der Filmemacherin Ulrike Gladik, dass Bettler nach Wien kommen, weil sie in ihrer Heimat verhungern würden. Ulrike Gladik hat über zwei Jahre für ihren Film "Natasha" eine Bulgarin begleitet, die in Bulgarien 100 Euro Sozialhilfe aufgrund ihrer Behinderung bekommt. Davon kann sie nicht leben. Also kommt sie nach Wien. "Natürlich kommen die Menschen auch im Familienverband, halten beim Betteln Sichtkontakt, um sich auch zu schützen", weiß Gladik. "Wenn dann einer durchgeht und das Geld einsammelt, dann nur deshalb weil die Polizei bei Übergriffen das Recht hat, den Bettlern das ganze Geld abzunehmen, egal ob es erbettelt ist oder nicht."
Betteln als Menschenrecht
Die Wiener Grünen und die NGOs wollen das Verbot gegen das gewerbsmäßige Betteln wieder abgeschafft wissen. Sie unterstützen Martina S. bei ihrer Klage. "Betteln muss erlaubt sein, wenn die Gesellschaft nicht fähig ist, für die Betroffenen zu sorgen", fordert Ellensohn. Das besagt auch das Motto der BettelLobby: "Ich will nicht betteln. Aber dürfen muss ich", sagt Fröhlich. Und deshalb ist Betteln ein Menschenrecht. Laut Verfassungsjuristen haben die Kläger gute Chancen zu gewinnen.











