Privatsender gegen Ausweitung der ORF-Werbung

Morgen soll das neue ORF-Gesetz den Ministerrat passieren. Die Privatsender befürchten neue Nachteile und kämpfen gegen eine Ausweitung der Werbemöglichkeiten der Landesstudios.
Medien-Staatssekretär Josef Ostermayer (im Bild links mit SPÖ-Klubchef Josef Cap) wird für seinen Entwurf für das neue ORF-Gesetz von allen Seiten kritisiert: Von den Zeitungsverlegern genauso wie vom Rechnungshof.
Landeshauptleute wollen "ihre" Landesstudios bevorzugen
Zur Diskussion steht nun auch eine Werbe-Ausweitung für die Landesstudios, die die Landeshauptleute von Wien und Niederösterreich, Michael Häupl und Erwin Pröll, fordern. Die Privatsender wehren sich massiv gegen die erneut drohende Bevorzugung des ORF. In einem offenen Brief an Ostermayer haben mehrere Privatsender, darunter auch Radio Arabella, ihre Bedenken formuliert:
Privatsender fordern: Keine zusätzlichen Werbemöglichkeiten für ORF-Regionalfernsehen!
Die österreichischen Privatsender haben im Zuge des derzeit in Begutachtung befindlichen ORF Gesetzes ein medienpolitisches Umdenken gefordert, das fairen Wettbewerb und ein echtes duales Rundfunksystem zum Ziel haben soll. Dazu gehört auch eine Neudefinition des öffentlich-rechtlichen Auftrages und damit verbunden die Chance einer neuen Qualität für die Programme des ORF.
Die Möglichkeit, die gesetzlichen Rahmenbedingungen für ein faires duales System zu schaffen, wurde jedoch nicht genutzt. Stattdessen wurden Regelungen vorgesehen, die eine weitere Verzerrung des Wettbewerbs zur Folge haben, wie u.a. die Abgeltung der Einnahmenausfälle des ORF aufgrund von Gebührenbefreiungen in Höhe von insgesamt 160 Millionen Euro, oder auch die maximale Liberalisierung von Product Placement beim ORF.
Nicht genug damit, fordert der ORF über die Landeshauptleute nun zusätzliche Werbemöglichkeiten im regionalen ORF-Fernsehen. So soll das neue ORF-Gesetz bezahlte Ankündigungen für "regionale Initiativen" in der Sendung "Bundesland heute" erlauben, und zwar für Ankündigungen aus den Bereichen "Kultur, Wohltätigkeit, Brauchtum, Sicherheit, Gesundheit, Sport oder Umwelt und Konsumentenschutz". Diese weitere Ausweitung von Werbemöglichkeiten für den ORF würde das herrschende Marktungleichgewicht noch weiter zu Gunsten des ORF verschieben!
Dem ORF ist vom Gesetz her regionale TV-Werbung grundsätzlich und ausnahmslos verboten. Diese umfassende „Ausnahmeregelung" käme einer Aufhebung dieses Verbots gleich: Dadurch würde es dem ORF erlaubt, bezahlte Werbespots und somit zusätzlich Werbeeinnahmen zu lukrieren - und das in der reichweitenstärksten TV-Sendung in Österreich.
Diese - nur scheinbar harmlose - Ankündigungsmöglichkeit bietet dem mit Werbemöglichkeiten mehr als ausreichend versorgten ORF eine immense zusätzliche Einnahmequelle zu Lasten privater Medien. Diese Gesetzesänderung würde nach unserer Ansicht einen dramatischen Angriff auf die wirtschaftliche Basis aller, insbesondere aber der regionalen privaten Medien (TV, Radio und auch Print) darstellen und ist daher aufs Schärfste zu verurteilen.
Sehr geehrter Herr Dr. Ostermayer, wir ersuchen Sie dringendst, der Forderung nach weiterer Verschiebung des für die Privatsender lebensnotwendigen Werbemarktes hin zum ORF im Sinne eines dualen Rundfunkmarkts keinesfalls stattzugeben!
Der Verband Österreichischer Privatsender (VÖP) unterstützt diese Forderung seiner Mitglieder und fordert das Parlament auf, einer weiteren Verzerrung des Wettbewerbs unter keinen Umständen zuzustimmen.











