Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Radio Arabella GmbH, Privatradio Arabella GmbH & Co KG, Privatradio Mostviertel GmbH & Co KG und Arabella Privatradio GmbH
Allgemeines
- Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Sendeaufträge für Werbesendungen in den Programmen der Radio Arabella GmbH, Privatradio Arabella GmbH & Co KG, Privatradio Mostviertel GmbH & Co KG (im folgenden Radio Arabella) und werden mit Erteilung des Auftrages anerkannt.
- Werbung im Radio steht für wahrheitsgemäße Ankündigungen wirtschaftlicher Art zur Verfügung. In Werbesendungen sind der gute Geschmack und die auf die Ausstrahlung Bezug nehmenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere jene des Privatradiogesetzes, des Lebensmittelgesetzes, des Arzneimittelgesetzes, des Chemikaliengesetzes, des Gesetzes gegen den Unlauteren Wettbewerb, des Markenschutz-, Musterschutz- und Patentgesetzes, des Urheberrechtsgesetzes sowie die Bestimmungen des Medien- und Strafrechtes zu beachten.
- Sendeaufträge, die geltendem Recht widersprechen oder deren Ausstrahlung Radio Arabella - aus welchen Gründen auch immer - aufgrund deren Inhalts nicht möglich sind, werden nicht angenommen. Radio Arabella ist nicht verpflichtet, Sendungen vor Annahme des Auftrages auf deren Gesetzmäßigkeit hin zu überprüfen.
- Angebote von Radio Arabella zur Ausstrahlung von Werbesendungen sind freibleibend. Der Vertrag zwischen Auftraggeber und Radio Arabella kommt durch schriftliche Bestätigung des Sendeauftrages oder durch Ausstrahlung der Werbesendung zustande. Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis.
- Alle Preisangaben und Preisabsprachen auf Radio Arabella verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Abgaben und Umsatzsteuer in jeweiliger gesetzlicher Höhe, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
Werbesendungen
- Radio Arabella verpflichtet sich, die Werbesendungen unter den gleichen technischen Bedingungen auszustrahlen wie ihr jeweiliges Programm; Radio Arabella übernimmt für die Qualität des Empfanges keine Haftung.
- Radio Arabella behält sich vor, auch rechtsverbindlich angenommene - sohin bestätigte - Aufträge wegen ihrer Herkunft, ihres Inhaltes, der Form, häufiger Wiederholungen oder ihrer technischen Qualität auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Die Gründe der Ablehnung werden dem Auftraggeber auf schriftliche Anfrage mitgeteilt. Hieraus können Radio Arabella gegenüber keine Ansprüche geltend gemacht werden.
- Die vereinbarten Sendezeiten werden nach Möglichkeit eingehalten. Eine Gewähr für die Sendung in bestimmten Werbeblöcken innerhalb einer Zeitzone oder in bestimmter Reihenfolge kann jedoch nicht geleistet werden. Darüber hinausgehende Änderungen bedürfen der Zustimmung des Auftraggebers. Wünsche nach Konkurrenzausschluss im selben Werbeblock werden nach Möglichkeit ohne Anerkennung eines rechtsverbindlichen Anspruches berücksichtigt.
- Fällt eine Werbesendung aus programmtechnischen Gründen, wegen technischer Störungen oder wegen höherer Gewalt aus, so wird sie nach Möglichkeit entweder - zeitlich versetzt - am selben Tag ausgestrahlt, oder an einem der folgenden Tage nachgeholt. Bei einem teilweisen Ausfall eines oder mehrerer Sender wird das Entgelt anteilig be-rechnet bzw. anteilig gutgeschrieben. Weitergehende Ansprüche gegen Radio Arabella sind ausgeschlossen.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Verträge für die Werbesendungen bis spätestens drei Werktage oder zu dem gesondert vereinbarten Termin vor Erstausstrahlung zu liefern.
- Wenn Werbesendungen nicht oder falsch zur Ausstrahlung kommen, weil Unterlagen, Texte oder Sendeblöcke nicht, verspätet oder qualitativ mangelhaft bzw. falsch gekennzeichnet zugegangen sind, kann von Radio Arabella die vereinbarte Sendezeit in Rechnung gestellt werden. Das Risiko etwaiger Fehler bei der Übermittlung der Unterlagen, Texte oder Sendeblöcke trägt der Auftraggeber. Auf die Art der Übermittlung kommt es dabei nicht an. Die Sendeunterlagen werden vom Auftraggeber in digitaler Form (CD-ROM, DAT-Cassette, MP3-Datei) und in der Qualität von 256 kbps und 44 kHz übermittelt.
- Mit Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber, dass er sämtliche zur Verwertung der Sendeunterlagen im Rundfunk erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz-, und sonstige Rechte an der Werbesendung abgelöst hat. Der Auftraggeber trägt alleine die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der von ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen und stellt Radio Arabella von allen Ansprüchen Dritter frei. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die für die Abrechnung mit der AKM notwendigen Angaben über Komponisten, Titel und Länge der verwendeten Musik mitzuteilen. Fehlen diese Angaben, so wird davon ausgegangen, dass der Spot keine AKM-pflichtige Musik enthält. Wird Radio Arabella dennoch wegen des Inhaltes von Werbesendungen von Dritten in Anspruch genommen, haftet der Auftraggeber für jeglichen dem Sender entstehenden Schaden; der Auftraggeber hält Radio Arabella dementsprechend schad- und klaglos.
- Aufträge werden entsprechend der jeweils gültigen Preisliste abgerechnet. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber das vereinbarte Auftragsvolumen bis zu diesem Zeitpunkt nicht eingebucht hat. Der Einschaltzeitpunkt muss vom Auftraggeber so rechtzeitig mitgeteilt werden, dass ein Ausstrahlen bis zum Ende des Kalenderjahres möglich ist. Disponiert ein Auftraggeber das auf ein Kalenderjahr vereinbarte Auftragsvolumen nicht rechtzeitig, hat er Radio Arabella den daraus resultierenden Schaden pauschal mit 20% des auf das Kalenderjahr vereinbarten Auftragsvolumens zu ersetzen, dies gilt auch für den nicht konsumierten Teil dieses vereinbarten Auftragsvolumens. Die Geltendmachung eines gegebenenfalls höheren Schadens bleibt vorbehalten. Das Auftragsvolumen reduziert sich hier durch nicht. Ist Radio Arabella eine Stornierung oder Verschiebung des Ausstrahlungstermins technisch nicht möglich, können daraus gegen Radio Arabella keine Ansprüche geltend gemacht werden. Der Auftraggeber bleibt zur Gegenleistung verpflichtet.
- Rechnungen für Aufträge werden als Sammelrechnung pro Monat erstellt. Rechnungsdatum ist der Tag der ersten Ausstrahlung innerhalb eines Monats. Bei Zahlungsverzug behält sich Radio Arabella vor, die weitere Durchführung der Aufträge zurückzustellen, ohne dass dies einen Ersatzanspruch des Auftraggebers begründet. Für den daraus entstehenden Schaden von Radio Arabella kann der Auftraggeber haftbar gemacht werden. Bei Zahlungsverzug wird das vereinbarte Gesamtauftragsvolumen sofort fällig, gleichgültig in welchem Umfang dieses gesendet wurde. Radio Arabella kann bei Zahlungsverzug von der weiteren Erfüllung des Vertrages unverzüglich zurücktreten. Dem Auftraggeber entstehen dadurch keinerlei Ansprüche gegenüber Radio Arabella. Sollte Radio Arabella durch den Rücktritt vom Auftrag ein Schaden entstehen, kann diesbezüglich der Auftraggeber in Anspruch genommen werden. Nach Zahlungseingang kann das noch nicht ausgestrahlte Auftrags-Volumen bis zum Ende des Kalenderjahres des Auftragsschlusses wahrgenommen werden. Eventuelle Schadenersatzansprüche von Radio Arabella gegen den Auftraggeber richten sich nach dem vereinbarten Auftragsvolumen zuzüglich anfallender Aufwendungen. Radio Arabella behält sich die Verrechnung von banküblichen Verzugszinsen ab Zeitpunkt des Verzuges, sowie die Geltendmachung von Mahn- und Inkassospesen gemäß der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Gebühren der Inkassoinstitute vor, des weiteren die vorprozessualen, durch das Einschreiten eines Rechtsanwaltes, verursachten Kosten. Bankspesen gehen ebenfalls zu Lasten des Auftraggebers.
- Radio Arabella ist berechtigt, Tarifänderungen für Sendeaufträge von Werbesendungen jederzeit vorzunehmen. Diese Tarifänderungen sind auch auf bestehende Verträge anwendbar, wobei Tarifänderungen mindestens 8 Wochen vor Inkrafttreten gegenüber jenen Auftraggebern, deren erteilte Aufträge betroffen sind, bekanntgegeben werden. Der Auftraggeber hat das Recht, in diesem Fall zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Tarifänderung vom Vertrag zurückzutreten. Er hat dies jedoch Radio Arabella gegenüber unverzüglich nach Erhalt der Bekanntgabe der Tarifänderung - spätestens jedoch 14 Tage ab Poststempel der Bekanntgabe - schriftlich mitzuteilen. Gegen die Forderungen der Radio Arabella kann der Auftraggeber Gegenforderungen - aus welchem Titel auch immer - nicht aufrechnen Vermeintliche Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprü-che bzw. Ansprüche welcher Art auch immer, berechtigen den Auftraggeber nicht, Zahlungen an Radio Arabella nicht termingerecht zu leisten.
- Rabatte werden laut Rabattstaffel gewährt. Konzernrabatte werden gewährt, sofern die Verbundenheit der Unternehmen nach den üblichen Handelsrechtlichen Kriterien erfüllt werden. Verbundwerbung wird nach besonderer Vereinbarung mit Radio Arabella durchgeführt.
- Werbeagenturen oder Werbemittler erhalten - sofern sie einen Befähigungsnachweis erbringen und sie ihren Auftraggeber werblich beraten oder eine entsprechende Dienstleistung nachweisen können - eine Agenturvergütung in Höhe von 15% netto auf die Netto-Auftragssumme des Auftraggebers. Agenturvergütungen werden nur gewährt, wenn die Agentur selbst Auftraggeber ist und wenn die Vergütung daraus ihre Unkosten deckt. Ist dies nicht der Fall (liegt sohin teilweise oder gänzliche Weitergabe an den Werbetreibenden vor) behält sich Radio Arabella die entsprechende Kürzung der Mittlervergütung vor.
- Aufträge werden grundsätzlich als Festaufträge vergeben. Der Auftraggeber kann in besonders begründeten Fällen vom erteilten Auftrag zurücktreten. Der Rücktrittswunsch muss 8 Wochen vor der ersten vereinbarten Ausstrahlung schriftlich bei Radio Arabella eingelangt sein und bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Radio Arabella.
- Die Aufbewahrungspflicht von angelieferten Spots endet für Radio Arabella drei Monate nach Ausstrahlung. Die Rücksendung erfolgt nur auf Verlangen und Kosten des Kunden, eine Haftung für Beschädigung oder Verlust wird ausgeschlossen.
- Mit Inkrafttreten einer neuen Preisliste verliert die bisherige Preisliste ihre Gültigkeit.
- Die Radio Marketing Service GmbH (RMS) vermittelt und verkauft für Rechnung von Radio Arabella Werbefunkaufträge im eigenen Namen. Dies gilt für nationale Kunden.
- Radio Arabella haftet nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seiner Mitarbeiter, wobei die Haftung mit der Höhe des jeweiligen Auftragswertes betragsmäßig begrenzt ist.
- Diese Bestimmungen sind analog zu Werbung auf der Homepage von Radio Arabella (http://www.radioarabella.at) anzuwenden.
Schlussbestimmungen
Bei allen sich aus Vertragsverhältnissen ergebenden Streitigkeiten gilt österreichisches Recht, Gerichtsstand ist Wien. Sollte eine der angeführten Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so gelten die anderen Bestimmungen dennoch. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten jene, die alle Parteien vereinbart hätten, um den gleichen wirt-schaftlichen Erfolg zu erzielen.
Anstelle dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten die jeweils neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Radio Arabella in kraft, sofern diese den jeweiligen Vertrags-partnern schriftlich (eingeschrieben) übermittelt werden. Die Vertragspartner von Radio Arabella haben das Recht, nach Zugang der jeweils neuen Allgemeinen Geschäftsbedingun-gen von Radio Arabella, den bestehenden Vertrag mit Radio Arabella zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu kündigen. Die Kündi-gungsfrist beträgt hiefür 14 Tage (Datum der Postaufgabe), gerechnet ab Zustellung der neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
GEWINNSPIELE
Teilnahme und Durchführungsbedingungen




